Corona-Update, 30. November 2021
Corona-/Arbeitsschutzverordnung
Durch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gibt es wieder einmal Anpassungsbedarfe bei unseren Corona-Maßnahmen, wir rechnen zudem mit einer neuen Corona-Schutzverordnung. Wir werden zudem weiterhin einen vorsichtigen Kurs fahren und bitten Sie weiterhin um Unterstützung: Ohne die Mitwirkung der Beschäftigten, Bewohner und Besucher hätten wir bislang keinen Erfolg mit unserem Krisenmanagement haben können!
Aktuell gilt:
- Maskenpflicht überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann (Büros, Flure, Besprechungen, Treppenhaus, usw.)
- Besucher der Einrichtung haben ihren 3G-Status nachzuweisen: In unserer Einrichtung muss man sich als Geimpfter, Genesener oder Getesteter ausweisen. Für den Negativtest-Nachweis reicht ein offizieller Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt ist. In den Wohngruppen ist bei Besuchen notfalls ein Selbsttest vor Ort möglich, damit die Besuche stattfinden dürfen. Diese Regelung bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Schülerinnen und Schüler der Loher-Nocken-Schule, da diese zweimal pro Woche an einem Lolli-PCR Test teilnehmen.
- Erhebung des Impfstatus und 3G am Arbeitsplatz für Mitarbeitende
- Einrichtungsinterne Booster-Impfungen und Erstimpfangebote am 6. Dezember
- Besprechungen sollen wieder online stattfinden, nur im genehmigten Ausnahmefall in Präsenz und dann nur in entsprechend großen Räumen mit Abstand und FFP2-Maske
Bleiben Sie weiterhin gesund und uns verbunden!
Ihre Evangelische Stiftung Loher Nocken